Direktversichung

  1. Hatte der Bekl. nämlich des anderen Nitarbeitern im Frühjahr 1986 die Wahl zwischen Gehaltserhöhung und Direktversichung abgeboten, so liege es nahe, da0 er auch dem Kl. diese Alternativangebot gemacht hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)