Diskussionsvermögen

  1. Inhaltlich gehe es nicht mehr um jeweils aktuelle Themen, anhand derer Urteils- und Diskussionsvermögen geschult würden, sondern um abzufragendes Wissen, etwa zum Weg der Gesetzgebung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2002)