Die Banken sollen in Zukunft elektronisch dem Bundesamt für Finanzen Auskunft über die Zinserträge und Dividendeneinkünfte ihrer Kunden erteilen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.11.2002)
Kleinaktionäre, deren Dividendeneinkünfte den Sparerfreibetrag nicht überschreiten, können die Gutschrift voll vereinnahmen, die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent wird ihnen gutgeschrieben.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Dafür soll es das so genannte Halbeinkünfteverfahren geben, wonach die Hälfte der Dividendeneinkünfte noch besteuert werden müssen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Grundsätzlich unterliegen die Dividendeneinkünfte der Besteuerung in Deutschland und in den USA.
( Quelle: DIE WELT 2001)