Besonders krass ist der Vorteil von Zertifikaten gegenüber Fonds bei Dividendenerträgen.
( Quelle: Die Zeit (21/2004))
Die detaillierte Meldung von Zins- und Dividendenerträgen privater Anleger an das Bundesamt für Finanzen, die nach dem Steuerreformgesetz ab 2002 vorgesehen ist, stellt nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums keinen Angriff auf das Bankgeheimnis dar.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)