Vor dieser Landeskennung kommt der eigentlich wichtige Domain-Name.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Die Bundesrichter betonten, dass das Namensrecht des Klägers Werner Maxem nicht durch jede Verwendung seines Namens, sondern nur durch die Registrierung als Domain-Name "maxem.de" verletzt sei.
( Quelle: )
Doch die Gründungsväter des Internet hatten ein Einsehen: Sie entwickelten das sogenannte Domain Name System, bei dem jeder Zahlenreihe eine frei wählbare Buchstabenkombination - der Domain-Name - zugeordnet wurde.
( Quelle: Welt 1999)