Der BGH hält die DENIC nicht verpflichtet, bei der Domain-Vergabe zu prüfen, ob an der einzutragenden Bezeichnung Rechte Dritter bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
Natürlich beteiligt sich die Gesellschaft auch aktiv an aktuellen Diskussionen, wie etwa um die Neuregelung der Domain-Vergabe.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)