Während der DLV in seiner Anklageschrift von einem Doping-Verstoß ausgeht und eine Sperre von mindestens zwei Jahren beantragt, fordern Pippigs Anwälte in ihrer 15 Seiten langen Erwiderung die Zurückweisung und Einstellung des Verfahrens.
( Quelle: Welt 1998)
Darüber hinaus sei ein Doping-Verstoß "nicht zur vollen Überzeugung des Rechtsausschusses erwiesen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)