Dopingbestimmungen

  1. Fehlt eine lückenlose Satzungsabsicherung, sind die Athleten, Trainer, Ärzte und Funktionäre verbandsnor- mativ-[verbandsnormativ] nicht an die Dopingbestimmungen des betreffenden deutschen Sportverbandes gebunden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Durch die Aussage des belgischen Arztes Benoit Sosson wurde geklärt, dass die verabreichte Spritze lokal injiziert worden war und damit nicht gegen die Dopingbestimmungen verstieß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2004)
  3. Vielmehr wurde beschlossen, daß Trainer, die gegen Dopingbestimmungen verstoßen haben, vom Verband frühestens nach sechs Jahren wieder angestellt werden können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. "Einen großen Schritt weiter", so DSV- Präsident Klaus Henter (Dortmund) möchte man in Sachen Dopingbestimmungen kommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)