Fehlt eine lückenlose Satzungsabsicherung, sind die Athleten, Trainer, Ärzte und Funktionäre verbandsnor- mativ-[verbandsnormativ] nicht an die Dopingbestimmungen des betreffenden deutschen Sportverbandes gebunden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Durch die Aussage des belgischen Arztes Benoit Sosson wurde geklärt, dass die verabreichte Spritze lokal injiziert worden war und damit nicht gegen die Dopingbestimmungen verstieß.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2004)
Vielmehr wurde beschlossen, daß Trainer, die gegen Dopingbestimmungen verstoßen haben, vom Verband frühestens nach sechs Jahren wieder angestellt werden können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
"Einen großen Schritt weiter", so DSV- Präsident Klaus Henter (Dortmund) möchte man in Sachen Dopingbestimmungen kommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)