Die beiden Verwaltungen gehören ganz eng zueinander, allein um Doppelbearbeitungen zu vermeiden.
( Quelle: TAZ 1996)
Dabei sollten die neuen Berliner Gesetze eigentlich Doppelbearbeitungen von Fällen im Sozialamt und im Arbeitsamt vermeiden und diese entlasten, so Hessenauer.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.02.2004)