Bei uns bleiben durch die Doppelbesteuerungs-Abkommen die im Ausland erzielten und dort versteuerten Einkünfte steuerfrei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Sie sind unspektakulär in den "Doppelbesteuerungs-Abkommen" (DBA) untergebracht.
( Quelle: FREITAG 2000)