Doppelbesteuerungs-Abkommen

  1. Bei uns bleiben durch die Doppelbesteuerungs-Abkommen die im Ausland erzielten und dort versteuerten Einkünfte steuerfrei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Sie sind unspektakulär in den "Doppelbesteuerungs-Abkommen" (DBA) untergebracht. ( Quelle: FREITAG 2000)