Doppelbesteuerungsabkommen

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  1. Der Vorteil dieser Fonds-auf-Fonds-Konstruktionen liegt darin, daß zwischen Deutschland und Korea kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wohl aber zwischen Korea und Malaysia, so daß die koreanische Gewinn-Besteuerung entfällt. ( Quelle: Welt 1997)
  2. In den USA fällt für dieses Vermögen keine Erbschaftsteuer an (siehe Frage 88), ebenso in Deutschland, da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland Österreich das alleinige Besteuerungsrecht zuweist. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Am ersten Tag der Kohl-Visite wurde auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Vietnam und der Bundesrepublik sowie ein Abkommen über die diesjährige finanzielle Zusammenarbeit in Höhe von 70 Millionen Mark unterzeichnet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit diversen Ländern sehen indes vor, daß Immobilien in dem Land veranlagt sind, in dem sie liegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Die dadurch bestehende Gefahr der Doppelbesteuerung ein und derselben Einkünfte in zwei Ländern soll durch so genannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit vielen Ländern, (unter anderem Spanien) abgeschlossen hat, begegnet werden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Allerdings trifft die Politik auf steuerliche Probleme: Auf Grund bestimmter Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern würden die von Reits ausgeschütteten Dividenden an dort ansässige Anleger faktisch steuerfrei sein. ( Quelle: Handelsblatt vom 22.10.2005)
  7. Das Unternehmen wollte (nach dem Doppelbesteuerungsabkommen) von den üblichen 15 Prozent Quellensteuer auf Einnahmen in Deutschland befreit werden. ( Quelle: BILD 1996)
  8. Doppelbesteuerungsabkommen und zu erwartende kurzfristige Rückflüsse machten die Anlage spannend. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.02.2005)
  9. Dann greift das Doppelbesteuerungsabkommen, das die Bundersrepublik mit diesem Land abgeschlossen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Mitwirkung an Betriebsprüfungen der Länderfinanzbehörden sowie in der Erstattung oder Freistellung von deutschen Abzugsteuern aufgrund bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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