Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

  1. Die dadurch bestehende Gefahr der Doppelbesteuerung ein und derselben Einkünfte in zwei Ländern soll durch so genannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit vielen Ländern, (unter anderem Spanien) abgeschlossen hat, begegnet werden. ( Quelle: DIE WELT 2000)