Doppelbestrafung

  1. Also doch eine verfassungswidrige Doppelbestrafung? ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.07.2003)
  2. Dieses macht eine solche "Doppelbestrafung" von legal in Frankreich lebenden Ausländern nahezu unmöglich, es sei denn, sie sind in terroristische Handlungen verwickelt gewesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.11.2005)
  3. Kritiker sehen in den Maßnahmen eine verfassungswidrige Doppelbestrafung von Tätern, die für ihre Verbrechen bereits einmal gebüßt haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)