Also doch eine verfassungswidrige Doppelbestrafung?
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.07.2003)
Dieses macht eine solche "Doppelbestrafung" von legal in Frankreich lebenden Ausländern nahezu unmöglich, es sei denn, sie sind in terroristische Handlungen verwickelt gewesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.11.2005)
Kritiker sehen in den Maßnahmen eine verfassungswidrige Doppelbestrafung von Tätern, die für ihre Verbrechen bereits einmal gebüßt haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)