Doppelbetts

  1. Die gemeinsame Nutzung eines Doppelbetts und des Badezimmers belegt nach Einschätzung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht die Existenz einer eheähnlichen Gemeinschaft. ( Quelle: Die Welt vom 07.06.2005)
  2. Die gemeinsame Nutzung eines Doppelbetts und des Badezimmers belegt nach Einschätzung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht die Existenz einer eheähnlichen Gemeinschaft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.06.2005)
  3. Danach planen lediglich drei Prozent der Bundesbürger zwischen 18 und 64 Jahren in den nächsten zwei Jahren die Anschaffung eines neuen Doppelbetts. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.10.2005)