Doppelcharakters

  1. Dabei ist dieses Prinzip, demzufolge bei Ratsentscheidungen neben die Mehrheit der Staaten eine Mehrheit (60 Prozent) der vertretenen Bürger treten muss, Ausdruck des Doppelcharakters der EU. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.12.2003)