Die Dornier-Erben, die mit etwa 42 Prozent an der Dornier GmbH beteiligt sind, haben sich bei der Abgabe der Mehrheit an den Daimler-Konzern vertraglich einen sogenannten "Aushöhlungsschutz" zusichern lassen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Da sich die Beteiligungen im Privatvermögen befunden und unter 25 Prozent gelegen hätten, sei bei den Dornier-Erben nach Paragraph 17 des Einkommensteuergesetzes keine Steuerpflicht entstanden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)