Die Familienstämme Silvius Dornier und die Erbengemeinschaft Claudius Dornier, die jeweils 21,22 Prozent am Dornier-GmbH- Kapital halten, haben ein Vetorecht in wichtigen Fragen, wie im Fall des Bestandsschutzes der Gesellschaft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)