Denn nach der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVG) vom Februar 1992 kann auch die Schienenverbindung der Dreieichbahn. selbst wenn sie nicht im klassischen Sinne zu einer S-Bahn zählt. bezuschußt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)