Das Sonderkündigungsrecht gegenüber Mietern in Dreifamilienhäusern wurde mit der Mietrechtsreform abgeschafft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2002)
Für den Anstieg der Ausbauten oder Erweiterungen von Ein- und Zweifamilienhäusern zu Dreifamilienhäusern um das Doppelte im Jahr 1990 sei nicht die Aussetzung des Kündigungsschutzes der Grund gewesen, sondern vor allem wirtschaftliche Anreize.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)