Dreifamilienhäusern

  1. Das Sonderkündigungsrecht gegenüber Mietern in Dreifamilienhäusern wurde mit der Mietrechtsreform abgeschafft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2002)
  2. Für den Anstieg der Ausbauten oder Erweiterungen von Ein- und Zweifamilienhäusern zu Dreifamilienhäusern um das Doppelte im Jahr 1990 sei nicht die Aussetzung des Kündigungsschutzes der Grund gewesen, sondern vor allem wirtschaftliche Anreize. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)