Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie fördert das Vorhaben in einem Dreijahreszeitraum bis 1996 mit insgesamt zwölf Millionen Mark. Davon fließen 2,4 Millionen Mark aus dem Europäischen Regionalfonds.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ansonsten gelte die normale Mietgesetzgebung, die im Dreijahreszeitraum eine Mieterhöhung von 20 Prozent erlaubt, bis die Vergleichsmiete erreicht ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)