Dreimonats-Frist

  1. Als entscheidenden Grund für die Beendigung des Verfahrens gab der Anti-Doping-Beauftragte des DSV, Ulrich Höcke, bekannt, er habe die Unterlagen erst nach Ablauf der in der Rechtsordnung festgeschriebenen Dreimonats-Frist bekommen. ( Quelle: FAZ 1994)