Drogen-Cocktail

  1. Die beiden Verteidiger des jungen Mannes stellten unterschiedliche Anträge: Acht Jahre sah der eine als ausreichend an, weil der Türsteher zur Tatzeit nach einem Drogen-Cocktail vermindert schuldfähig gewesen sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.03.2004)