Drogenabusus

  1. Bei Patienten, die nach Drogenabusus als Notfall Aufnahme in der Klinik finden, können der Richter oder bei Gefahr im Verzug die Polizei eine Blutentnahme oder Urinprobe zum Drogennachweis anordnen (222). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)