Mietrecht: Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Druckspüler der WCs in den Wohnungen regelmäßig ohne konkreten Anlass zu kontrollieren, um Gefahren, die durch auslaufendes Wasser drohen, zu erkennen und zu beheben.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)