Daraufhin, so erinnert sich Nina Dudina, habe ein Polizist eine Frau von Keller auf dem Schloss Rosenhof, nahe Klosterheide, angerufen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.04.2001)
Daraufhin wurde Nina Dudina als ehemaliger KZ-Häftling anerkannt (Ausgabe vom 30. April 2001).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)
Im vergangenen Jahr wandte sich die ukrainische 77-jährige Rentnerin Nina Dudina an die Ombudsmann-Redaktion.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)