Die sechste Strafkammer sprach jedoch den Duftwasser-Fabrikanten ("4711") von dem Vorwurf frei, vorsätzlich Schenkungssteuer für die Zuwendungen von insgesamt rund 16 Millionen Mark an den Amateurklub hinterzogen zu haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)