Zur Beseitigung ausgedienter Öl-Plattformen und anderer Anlagen der Offshore-Industrie in der Nordsee gilt bisher international kein Versenkungs-Verbot (Dumping).
( Quelle: Welt 1995)
Das ist also, im Sinne des Beihilfeverfahrens, eine nach unserer Auffassung unzulässige Beihilfe, die hier benutzt wird, um eine gewisse Flurbereinigung in Deutschland durch Dumping zu realisieren.
( Quelle: Junge Welt 1999)