Die einzigen Ausnahmen: Bei Unterführungen wie dem Hafentunnel kann die Durchfahrtshöhe für große Fahrzeuge zu gering sein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Wieso der Fahrer die zulässige Durchfahrtshöhe nicht beachtet hatte, stand zunächst nicht fest.
( Quelle: Die Welt vom 06.06.2005)
Je ein weiteres Verkehrsschild mit Hinweis auf die Durchfahrtshöhe befinden sich auf der Ahlringstr. und oberhalb der Unterführung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Derzeit ist die Durchfahrtshöhe auf 3,70 Meter beschränkt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2004)
Hier kommt aber das Auftragen einer neuen Schwarzdecke nicht in Frage, da keine ausreichende Durchfahrtshöhe im Tunnel gewährleistet wäre, erläutert der Polier.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)