Die Durchfuhr so genannter Dual-Use-Güter, die für zivile und militärische Zwecke gebraucht werden könnten, seien nicht grundsätzlich genehmigungspflichtig.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2002)
Das Neutralitätsgesetz ist Teil der Verfassung und verbietet nach Auskunft des Wiener Verteidigungsministers Herbert Scheibner ausdrücklich, die Durchfuhr von Waffen, Kriegsgerät und Soldaten zu erlauben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2003)