Durchfuhr

  1. Die Durchfuhr so genannter Dual-Use-Güter, die für zivile und militärische Zwecke gebraucht werden könnten, seien nicht grundsätzlich genehmigungspflichtig. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2002)
  2. Das Neutralitätsgesetz ist Teil der Verfassung und verbietet nach Auskunft des Wiener Verteidigungsministers Herbert Scheibner ausdrücklich, die Durchfuhr von Waffen, Kriegsgerät und Soldaten zu erlauben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2003)