Das Landessozialgericht bezeichnete in seiner Entscheidung hingegen die Eigenheimzulage als "reinen Durchlaufposten", der nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes diene, sondern der Anschaffung eines selbstgenutzten Eigenheimes.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.07.2005)
Röntgenkontrastmittel gehören zum so genannten Sprechstundenbedarf, den die Ärzte beim Einkauf als Durchlaufposten verbuchen und bei den Krankenkassen abrechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2001)
Die sind aber ein Durchlaufposten, weil er dafür auch 600000 Euro investiert hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.08.2003)