Einem Daimler-KGV von 14 stünde eine Durchschnittsbewertung aller Dax-Titel von 15 gegenüber.
( Quelle: Welt 1996)
Das Steuerrecht untersagt bisher mit Ausnahme des in § 74a EStDV aufgeführten Vorratsvermögens diese Methode und schrieb die Durchschnittsbewertung vor.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)