Daraufhin hatte der Gesetzgeber verfügt, dass die Rente dieser Leute auf der Basis des rentenversicherungspflichtigen Durchschnittsentgelts aller Versicherten in der ehemaligen DDR berechnet wird, was eine deutliche Einkommensverbesserung bedeutete.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.04.2004)
Die Ausbildungsanrechnungszeit wird nur mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet, höchstens aber mit 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten - insoweit also eine sowohl generelle als auch individuelle Begrenzung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)