Sie wollen stattdessen ein Abfindungsangebot auf Basis des Durchschnittskurses der Berlin-Hyp-Aktien seit 1995.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.10.2001)
Dabei kann ein Zu- oder Abschlag in Höhe von höchstens 20 % des Durchschnittskurses vorgenommen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)