Durchschnittslesers

  1. Die Wertung des Aussagegehalts am Maßstab des unbefangenen Durchschnittslesers muß dem Spannungsverhältnis Rechnung tragen, in dem das Persönlichkeitsreht des Kritisierten und die Meinungsfreiheit des Kritikers zueinander stehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)