Die Wertung des Aussagegehalts am Maßstab des unbefangenen Durchschnittslesers muß dem Spannungsverhältnis Rechnung tragen, in dem das Persönlichkeitsreht des Kritisierten und die Meinungsfreiheit des Kritikers zueinander stehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)