Anlaß für die Durchsuchungsanordnung war eine Anzeige der Anwälte von Karlheinz Schreiber wegen Verletzung des Steuergeheimnisses.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Begründung: Ein städtischer Bediensteter dürfe sich nur dann Zutritt zu einer Wohnung verschaffen, wenn er eine richterliche Durchsuchungsanordnung habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)