Ein hinterlassener Schmierzettel informierte die Beschäftigten von der Aktion, ohne daß sie jemals einen Durchsuchungsbeschluß geschweige denn ein Durchsuchungsprotokoll erhielten.
( Quelle: TAZ 1988)
Daß die Kripo-Beamten in ihrem ausführlichen Durchsuchungsprotokoll die Anwesenheit der Fernsehleute mit keinem Wort erwähnten, weist für den Anwalt darauf hin, daß sie sehr wohl wußten, daß sie nicht das Hausrecht hatten.
( Quelle: TAZ 1997)