Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten damals die Kommission beauftragt, eine befristete Weiterführung des Duty-Free-Verkaufs sowie die Folgen seiner Einstellung für die Beschäftigten zu prüfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Allerdings hat die EU-Kommission zwar die Abschaffung des innergemeinschaftlichen Duty-Free-Verkaufs beschlossen, aber nicht festgelegt, wie besteuert werden soll.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)