Gab es zwischen zwei Personen mehr als sechs E-Mail-Kontakte, verbanden sie die beiden Namen in der Organisationsstruktur mit einer Linie.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.03.2004)
EU-Justizminister auf die mindestens sechsmonatige Speicherung aller Handy- und Internetverbindungen sowie E-Mail-Kontakte am Montag einen verfassungswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.
( Quelle: Handelsblatt vom 06.12.2005)