Die Berechtigung einer solchen Verweisungskompetenz, die von der Kompetenz einer Anweisung an den nationalen Strafgesetzgeber zu unterscheiden ist, ist ungeklärt, soweit es nicht - wie bei Art. 194 EAGV - um völkerrechtliche Verträge geht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Unternehmen können ab sofort ihren Strom bei der neu gegründeten Energieagentur für gewerbliche Verbundunternehmen (EAGV) einkaufen.
( Quelle: Welt 1999)
Damit wird auch verwiesen auf die Art. 1 EGKSV, EGV und EAGV, durch welche die Gemeinschaften jeweils zwischen den "Hohen Vertragsparteien gegründet" wurden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)