EAGV

  1. Die Berechtigung einer solchen Verweisungskompetenz, die von der Kompetenz einer Anweisung an den nationalen Strafgesetzgeber zu unterscheiden ist, ist ungeklärt, soweit es nicht - wie bei Art. 194 EAGV - um völkerrechtliche Verträge geht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Unternehmen können ab sofort ihren Strom bei der neu gegründeten Energieagentur für gewerbliche Verbundunternehmen (EAGV) einkaufen. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Damit wird auch verwiesen auf die Art. 1 EGKSV, EGV und EAGV, durch welche die Gemeinschaften jeweils zwischen den "Hohen Vertragsparteien gegründet" wurden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)