Die drei deutschen Vertreter in dem EBR seien jedoch nur verwarnt worden, was in der Personalakte vermerkt werde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.07.2001)
Bei Renault habe der EBR geklagt, als er bei der Schließung eines Werks zwecks Verlagerung nach Spanien nicht rechtzeitig konsultiert wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2002)