EEG

  1. Die große Koalition werde dazu am Erneuerbare- Energiengesetz (EEG) festhalten, sagte Gabriel am Samstag auf einer internationalen Energiekonferenz in Bonn. ( Quelle: Sat1 vom 28.11.2005)
  2. Aus dem EEG ergebe sich kein Anspruch auf einen Stromeinspeisungsvertrag zu den vom Kläger gewünschten Inhalt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.10.2001)
  3. Der Solarstromproduzent habe kein Recht, von der Ovag einen Vertrag über die Zahlung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde für die Zeit von 20 Jahren zu verlangen, auch wenn dies das EEG vorsehe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.09.2001)
  4. Durch das EEG, das im Frühjahr 2001 in Kraft getreten ist, sind die Betreiber von Stromnetzen verpflichtet worden, Strom aus regenerativen Quellen wie Wind, Wasserkraft oder Biomasse in ihre Netze einzuspeisen und mit Mindestsätzen zu vergüten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.01.2002)
  5. Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit der Neufassung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.01.2004)
  6. Als Motor dieser Entwicklung gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Es garantiert allen Betreibern einer Solaranlage, ihren Strom gegen eine angemessene Vergütung ins örtliche Netz einspeisen zu dürfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2002)
  7. Das Fazit: Aus der Vergütung durch das erneuerbare Energiengesetz (EEG) könnten rund 25 Prozent in den jeweiligen Regionen bleiben. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.10.2004)
  8. Diese Zusatzlast aus der Ökosteuer, der Abgabe für die Kraft-Wärme-Koppelung und durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) summieren sich nach diesen Berechnungen inzwischen auf über 10 Milliarden Euro im Jahr. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.04.2003)
  9. Für diese sieht das EEG mit bis zu 9,1 Cent pro Kilowattstunde einen erhöhten Satz bei der Einspeisevergütung vor, der nach Inbetriebnahme mindestens zwölf Jahre lang gezahlt werden soll. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2003)
  10. Damit scheiterte ein weiterer Versuch des Energieversorgers Schleswag, das so genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu Fall zu bringen. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.06.2003)