EG-Ausland

  1. Wer einen Kunstgegenstand im Ausland erworben hat und in die Bundesrepublik mitbringt, muß hierfür Einfuhrumsatzsteuer und, sofern es sich nicht um ein Originalkunstwerk oder/und einen Erwerb im EG-Ausland handelt, auch Zoll bezahlen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Zeitschriftenhäuser bevorzugen das EG-Ausland wie Spanien, Frankreich und England. ( Quelle: TAZ 1989)