Wer einen Kunstgegenstand im Ausland erworben hat und in die Bundesrepublik mitbringt, muß hierfür Einfuhrumsatzsteuer und, sofern es sich nicht um ein Originalkunstwerk oder/und einen Erwerb im EG-Ausland handelt, auch Zoll bezahlen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Zeitschriftenhäuser bevorzugen das EG-Ausland wie Spanien, Frankreich und England.
( Quelle: TAZ 1989)