EG-Bildschirmrichtlinie

  1. Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem Grundsatzurteil, daß der Betriebsrat bei Regelungen über die Bildschirmarbeit beteiligt werden muß und daß die EG-Bildschirmrichtlinie aus dem Jahr 1990 anzuwenden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)