Auch außerhalb des EG-Rechts ergeben sich häufig Einschränkungen der Ausweisungskompetenz für Staatsangehörige bestimmter Staaten aus Niederlassungs-, Freundschafts- und Schiffahrtsverträgen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als Beweis für diese Trendwende führte der britische Regierungschef vor allem die neue Betonung von Separatverträgen (außerhalb geltenden EG-Rechts) sowie die Festschreibung des "Subsidiaritätsprinzips" im Vertrag selbst ins Felde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dagegen haben Beteiligungsverbote für Kreditinstitute an Firmen wegen des EG-Rechts keine Chance.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)