EG-Rechts

  1. Auch außerhalb des EG-Rechts ergeben sich häufig Einschränkungen der Ausweisungskompetenz für Staatsangehörige bestimmter Staaten aus Niederlassungs-, Freundschafts- und Schiffahrtsverträgen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Als Beweis für diese Trendwende führte der britische Regierungschef vor allem die neue Betonung von Separatverträgen (außerhalb geltenden EG-Rechts) sowie die Festschreibung des "Subsidiaritätsprinzips" im Vertrag selbst ins Felde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Dagegen haben Beteiligungsverbote für Kreditinstitute an Firmen wegen des EG-Rechts keine Chance. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)