EG-Richter

  1. Damit wird eine umweltpolitische Grundsatzfrage an die EG-Richter abgeschoben und Holland als Testläufer im sauren Regen stehen gelassen. ( Quelle: TAZ 1988)
  2. Dagegen haben die EG-Richter keine Bedenken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)