Von den Staaten des auseinanderbrechenden Jugoslawiens erfüllen nach einem Bericht der EG-Schiedskommission für eine völkerrechtliche Anerkennung nur Slowenien und Mazedonien die dafür von der Europäischen Gemeinschaft aufgestellten Bedingungen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)