EG-Vertrag
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Nach dem EG-Vertrag erhalten EG-Bürger an ihrem Wohnsitz das aktive und passive Wahlrecht bei der Europawahl.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
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Außerdem wurde die Generalklausel für Ausnahmen vom Kartellverbot aus dem EG-Vertrag übertragen.
( Quelle: Welt 1996)
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