EG-Vertrag

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  1. Nach dem EG-Vertrag erhalten EG-Bürger an ihrem Wohnsitz das aktive und passive Wahlrecht bei der Europawahl. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Außerdem wurde die Generalklausel für Ausnahmen vom Kartellverbot aus dem EG-Vertrag übertragen. ( Quelle: Welt 1996)
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