EG-Vertrags

  1. Als Handlungsmöglichkeit der EU ist entweder eine Verordnung des Ministerrats oder eine Änderung des EG-Vertrags denkbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wenn die Landeszentralbankpräsidenten weisungsabhängig werden, fallen sie aus der Unabhängigkeitsgarantie nach Art. 108 des EG-Vertrags heraus. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.06.2001)
  3. Nach Art. 104b des EG-Vertrags (EGV) muß zwar in der EWU kein Mitgliedsland für die Schulden eines anderen haften. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)