Allerdings bleibt Österreich im Gegensatz zu den EG-Vollmitgliedern in drei Bereichen ausgeschlossen: Landwirtschaft, die Aufhebung der Grenzkontrollen im Warenverkehr und die Mitentscheidung in den Brüsseler EG-Gremien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)