EG-Vollmitgliedern

  1. Allerdings bleibt Österreich im Gegensatz zu den EG-Vollmitgliedern in drei Bereichen ausgeschlossen: Landwirtschaft, die Aufhebung der Grenzkontrollen im Warenverkehr und die Mitentscheidung in den Brüsseler EG-Gremien. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)