Solche Klauseln sind gem. Art. 27, 31, 29 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen und werden infolge ihres Überraschungscharakters gem. § 3 AGBG nicht Vertragsinhalt (216).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dies belegt insbesondere auch die gewollte Orientierung der Stundungsfrist an jener des Art. 234 § 4 II 1 EGBGB (17).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ich setze mich seit Jahren gegen diese Ungerechtigkeit der Enteignungen von Erben des Bodenreformlandes durch das EGBGB, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, ein.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Ein anderer Fall ist gegeben beim Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 3 III EGBGB (sog. Einzelstatut).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dazu sprach die Generalregelung des Art. 233 § 2 II EGBGB aus, wem das Volkseigentum zufalle, richte sich nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums. Das ist in erster Linie das Treuhandgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Doch ist die Rechtslage vor dem 1. 7. 1990 zugrunde zu legen, so daß interlokalrechtlich und intertemporär (Art. 236 § 1 EGBGB) das Sachrecht des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Geltung kommt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Gem. Art. 35 I EGBGB handelt es sich um eine Sachnormverweisung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Unterhaltsanspruch der Kl. beurteilte sich gem. Art. 234 § 5 EGBGB nach dem Unterhaltrecht der früheren DDR.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch ist im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch, daß Art. 233 § 11 II EGBGB in seinen Rechtsvoraussetzungen auf den 16. 3. 1990 allein Bezug nimmt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)